Hinweismanagement der HGK AG

Das Erscheinungsbild

Das Erscheinungsbild der Häfen und Güterverkehr Köln AG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in der Öffentlichkeit wird wesentlich durch das Auftreten, Handeln und Verhalten der MitarbeiterInnen sowie jeder anderen repräsentierenden Person bestimmt. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Richtlinien sowie die Bekämpfung von Korruption haben eine hohe Bedeutung. Im Rahmen der Einführung einer Konzern-Compliance-Organisation im Stadtwerke Köln Konzern wurde u. a. auch ein Hinweismanagementsystem unter Beteiligung eines externen Ombudsmannes eingerichtet, an dem auch die Gesellschaften der HGK-Gruppe teilnehmen.

Das Hinweismanagementsystem bietet ein geregeltes Verfahren für Hinweise auf

  • Verstöße gegen strafbewehrte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption (Bestechung, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung)
  • Straftaten gegen den Wettbewerb (Preisabsprachen, Submissionsbetrug),
  • bußgeld- oder strafbewehrte kartellrechtliche Verstöße unter Einschluss der damit typischer-weise verbundenen Straftaten (z. B. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Eigentumsdelikte)


  • Ferner bietet das Verfahren auch die Möglichkeit, Hinweise zu geben auf Verstöße gegen


  • die Vorgaben und Ziele aus der internen Richtlinie zum Umgang mit Geschäftspartnern,
  • die interne Regelung zur Sicherstellung kartellrechtlicher Vorschriften,
  • die Richtlinie zum Umgang mit Spenden/Sponsoring.


  • Das Verfahren dient dem Schutz der HinweisgeberInnen und der Transparenz und Angemessenheit der Hinweisprüfung. Dieses System richtet sich sowohl an die MitarbeiterInnen der Gesellschaften der HGK-Gruppe als auch an Externe wie insbesondere an KundInnen, VertragspartnerInnen, AnbieterInnen von Leistungen und WettbewerberInnen.


    Ombudsmann

    Der Ombudsmann ist ein Ansprechpartner außerhalb des Stadtwerke Köln Konzerns. Er verfügt über langjährige Erfahrung in den entsprechenden Rechtsgebieten.

    Er steht allen MitarbeiterInnen des Stadtwerke Köln Konzerns und damit auch der HGK-Gruppe sowie auch jedermann außerhalb des Konzerns als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung. Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf Korruption entgegen und prüft, ob diesen nachgegangen werden sollte. Durch ein persönliches Gespräch mit HinweisgeberInnen und aufgrund seiner Erfahrungen trägt er außerdem dazu bei, dass eine missbräuchliche Nutzung des externen Informationsweges unterbleibt bzw. erkannt und verhindert wird.


    Anonymität

    Soweit HinweisgeberInnen gegenüber anonym bleiben möchten, garantiert der Ombudsmann diese Anonymi-tät.


    Kontakt

    Als Ombudsmann wurde bestellt:

    Herr Rechtsanwalt
    Dr. Lutz Nepomuck
    Gazeas Nepomuck Rechtsanwälte
    Personengesellschaft mbB
    Theodor-Heuss-Ring 34
    50668 Köln

    Telefon:+49 (221) 975 858-285
    Mobil: +49 (173) 323 972 3
    Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Dr. Lutz Nepomuck
    Dr. Lutz Nepomuck


    Compliance-Organisation der Häfen und Güterverkehr Köln AG

    Fragen zur Compliance-Organisation der Häfen und Güterverkehr Köln AG beantwortet Ihnen der Compliance-Beauftragte der Häfen und Güterverkehr Köln AG:

    Herr Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
    Frank Wichter, LL. M.
    Häfen und Güterverkehr Köln AG
    Scheidtweilerstraße 4
    50933 Köln
    Telefon: +49 (221) 390-1060
    Fax: +49 (221) 390-1061
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



    Stand Mai 2021