Von Köln aus in See stechen

Hafenbehörde

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) nimmt die hafenbehördlichen Aufgaben im Auftrag der Stadt Köln gemäß § 4 Abs. 2 der Allgemeinen Hafenverordnung wahr. Die Hafenbehörde ist zuständig für Ordnung und Sicherheit im Hafen. Sie überwacht unter anderem die Einhaltung folgender Gesetze und Verordnungen:

  • Allgemeine Hafenverordnung (AHVO) Nordrhein-Westfalen
  • Hafenverordnung für den Regierungsbezirk Köln
  • Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • Straßenverkehrsordnung

Kontakt:
HGK, Hafenbehörde
Ralf Vesen
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Tel.: (0221) 390 - 2923
Am Molenkopf 1, 50735 Köln (Niehl)

 

Seemannsamt

Am 01.08.2013 trat das Seearbeitsgesetz in Deutschland in Kraft. Die Seemannsämter in Deutschland wurden geschlossen.

Bitte wenden Sie sich für Ihre Anliegen an die:

BG Verkehr
Dienststelle Schiffssicherheit


Postanschrift
Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg

Besucheranschrift
Brandstwiete 1, 20457 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 361 37 – 0
Telefax: +49 (0)40 36- 137 – 204


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